Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsvorgänge mit FÖDRO Förderrohrsysteme GmbH & Co. HKG. Der Besteller erkennt sie in dieser Fassung für die vorliegende und auch für alle zukünftigen Bestellungen als verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltendmachung evtl. eigener Einkaufsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Bestellungen und Lieferung

  1. Alle Angebote sind freibleibend, Angebotsbindefrist: mit Material 10 Kalendertage, ohne Material 20 Kalendertage. Zwischenverkauf vorbehalten.
  2. Bestellungen können schriftlich, fernschriftlich (Fax, Email) oder telefonisch erfolgen
  3. Die Auslieferung der Ware erfolgt nach unserer Auftragsbestätigung
  4. Lieferfristen sind unverbindlich. Werden wir an der Lieferung durch Fabrikations- oder Lieferstörungen, z. B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen oder Arbeitskampf, gehindert, sind wir für die Dauer der Verhinderung von der Lieferfrist frei. Ist die Dauer der Verhinderung nicht absehbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Liefern wir nicht innerhalb angemessener Frist, kann uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn zwischenzeitlich keine Lieferung erfolgte oder ein neuer Liefertermin genannt wurde
  6. Weitere Ansprüche des Bestellers wegen Verzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften gesetzlich zwingend für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen

3. Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang erfolgt aus unserer Auftragsbestätigung und den Leistungsbeschreibungen unseres Angebotes. Änderungen in der Ausführung der Ware gegenüber den Angaben, aus technischen Gründen oder zur Erfüllung behördlicher Bestimmungen bleiben Vorbehalten
  2. Mündliche oder telefonische Auskünfte über technische Eigenschaften oder die Eignung der Artikel für bestimmte Zwecke sind stets unverbindlich.
  3. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.

3. Preise, Zahlungen

  1. Die Preise richten sich nach der jeweils bei Bestellung gültigen Preisliste, bzw. nach dem jeweiligen Angebot. Sie verstehen sich als Nettopreise zuzüglich MwSt., Versandkosten, Verpackung und Transportversicherung.
  2. Rechnungen einschließlich Teilrechungen sind innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2% Skonto netto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Im Einzelfall kann die Lieferung von sofortiger Bezahlung abhängig gemacht werden (Lieferung gegen Nachnahme).
  3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 6% p. a. zu berechnen.
  4. Ein Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren aus unseren Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender oder bedingter Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum.

6. Installation, Inbetriebnahme, Gefahrenübergang 1. Die Installation und Inbetriebnahme der Maschinenteile erfolgt durch den Besteller. Wünscht er dies durch unseren Technischen Kundendienst, kann hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. 2. Die Gefahr geht mit der Auslieferung aus unserer Niederlassung Bergisch Gladbach auf den Besteller über.

7. Gewährleistungen und Haftung

  1. Erkennbare Mängel sind sofort nach Anlieferung, andere Mängel unverzüglich nach deren Erkennen schriftlich zu rügen.
  2. Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  3. Ist eine Mängelbeseitigung unmöglich oder erfolglos, kann der Besteller nach seiner Wahl eine Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Eine Rücksendung der Ware ist nur unter Beifügung des Lieferscheins oder der Rechnung zulässig und erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
  4. Eine Gewährleistung beträgt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, 6 Monate vom Lieferdatum ausgehend. Ausgenommen sind Verschleißteile.
  5. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften gesetzlich zwingend fürzu- gesicherte Eigenschaften, für Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeitvon uns oder unseren Erfüllungsgehilfen oder wegen Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Pflicht.

8. Wartung

Der Besteller kann unseren Technischen Kundendienst in Anspruch nehmen. Über die Art des Kundendienstes wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

9. Wirksamkeit, Schriftform

Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für das gesamte Vertragsverhältnis ist Schriftform maßgebend. Für mündliche Vereinbarungen genügt jedoch unsere schriftliche Bestätigung.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Anwaltfragen aus diesem Vertragsverhältnis - auch bei Rücktritt - ist Bergisch Gladbach, sofern nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.

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